Vermeiden Sie Abmahnungen

Abmahnungen von Ferienwohnungen sind ein großes Problem, mit dem sich gerade deutsche Ferienwohnungs Webseitenbetreiber immer öfter auseinandersetzen müssen. In seiner Art und Handhabung ist das deutsche Abmahnwesen einzigartig auf der Welt. Es lädt zum Missbrauch ein und immer mehr dubiose Anwaltskanzleien spezialisieren sich darauf, dass Web auf etwaige Verstöße zu durchforsten und Abmahnungen zu verschicken.

Vermeiden Sie Abmahnungen


In einer Ferienwohnung Abmahnung wird ein Webseitenbetreiber aufgefordert, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen oder unverzüglich zu korrigieren, damit keine Klage erhoben wird. Außerdem beinhalten die meisten Abmahnungen eine Schadenersatzforderung bzw. Forderung von Lizenzgebühren. Dabei kann es um Beträge gehen, die dem durchschnittlichen Webseitenbetreiber durchaus große finanzielle Probleme bereiten können. Es ist deshalb wichtig, Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden. Die Webseitenbetreiber und selbstverständlich auch Besitzer von Ferienwohnungen, die ihr Objekt über eine eigene Ferienwohnung Homepage vermarkten, sollten sich daher an die folgenden Regeln halten:

IMPRESSUMSPFLICHT BEI FERIENWOHNUNGEN

Seit 2007 ist das verschärfte Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten, das besagt, dass alle deutschen Internetseiten, die einen wirtschaftlichen Hintergrund haben, über ein Impressum verfügen müssen. Das Impressum muss von jeder Seite einfach zu erreichen sein und zudem deutlich als solches gekennzeichnet sein.

Erforderliche Angaben im Impressum

Betreiber der Website
Adresse
Zusatzangaben im Impressum sind bei journalistisch geprägten Angeboten nötig:
Verantwortlich für den Inhalt
Wenn vorhanden: Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz

Es besteht ferner die Pflicht einer Datenschutzerklärung. Zwar ist immer noch nicht zu 100% rechtlich geklärt, wann genau diese Erklärung erforderlich ist, doch werden im Grund bereits Daten von Nutzern gespeichert, wenn die Webseite über ein Statistikprogramm das Surfverhalten aufzeichnet. Die Datenschutzerklärung kann an die Angaben im Impressum angefügt werden.

Lagepläne / Screenshots von Straßenkarten sind verboten

Ein weiterer Punkt, der zu einer Abmahnung führen kann, ist die Einblendung eines Screenshots oder dem Ausschnitt einer Straßenkarte. Es sollte daher unbedingt darauf verzichtet werden Teile von Straßenkarten auf der eigenen Webseite zu publizieren.

Verwendung unlizensierter Bilder

Um keinen Grund für eine Abmahnung zu geben, ist es ferner wichtig, auf Fotos und Bilder zu verzichten, für deren Verwendung Sie keine offizielle Lizenz haben. Es ist somit davon abzusehen, Bilder von Webseiten zu kopieren, um sie auf der eigenen Seite einzufügen.

Kopieren von Texten aus dem World Wide Web

Gerade auf Webseiten von Ferienwohnungen sind oftmals Texte zu finden, die von anderen Webseiten kopiert wurden wie z.B. die Beschreibung von Sehenswürdigkeiten im Umfeld der Ferienwohnung. Derartiges Handeln stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar und kann zu einer Abmahnung führen.
Bei sorgfältiger Beachtung der oben genannten Punkte, sollten Sie effektiv vor Abmahnungen geschützt sein.