Wohneigentumsgesetz

Achten Sie beim kauf eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung auf Teileigentum, Gemeinschaftliches Eigentum und Teilungserklärung bei Ferienwohnungen.

Ferienwohnung Wohneigentumsgesetz

Zunächst einmal ist die gesetzliche Seite nicht zu verachten. Speziell Ferienwohnungen unterliegen meist dem Wohneigentumsgesetz und sind somit noch genauer zu analysieren. Das Ferienwohnung Wohnungseigentumsgesetz (WEG) trat 1951 in Kraft und hat die Grundlage für Wohnungseigentum in Form von Eigentumswohnungen geschaffen, dieses gilt nun auch für Ferienwohnungsbesitzer. Der Grund dafür ist die Komplexität der Sache, da man sich schwer tat Eigentum an einem einzigen Gebäude aufzuteilen. Ein Beispiel ist, dass der Fußboden der ersten Ferienwohnung ja gleichzeitig die Decke der zweiten Ferienwohnung ist. Somit wird das Ferienwohnung WEG in drei Bereiche aufgeteilt:

Unser Tipp: Acht Sie immer auf die Ferienwohnung Teilungserklärung!

  • Sondereigentum: beim Sondereigentum handelt es sich um Eigentum, welches nur dem Eigentümer selbst gehört, z.B. seine eigene Ferienwohnung oder der dazu gehörige Kellerraum.
  • Teileigentum: hier sind die Besitzverhältnisse so geregelt, dass das Eigentum nur zum Teil dem Ferienwohnungsbesitzer gehört. Ein Beispiel dafür ist ein PKW Stellplatz, der Teil eines kompletten Parkplatzes ist und nur über den gemeinsamen Parkplatz erreicht werden kann.
  • Gemeinschaftliches Eigentum: dieser Bereich befindet sich im gemeinschaftlichen Besitz aller Ferienwohnungseigentümer. Als Beispiel wird hier oft das Treppenhaus genommen.

Was sagt Ihre Ferienwohnungs Teilungserklärung aus?

Die sogenannte Ferienwohnung Teilungserklärung regelt, inwiefern das Eigentum detailliert aufgeteilt wird. Sie besteht zum einen aus einem schriftlichen Teil und zum anderen aus einem zeichnerischen Teil. Sie regelt somit die Aufteilung des Gebäudes. Es wird dabei festgehalten, wie die einzelnen Eigentumsgrenzen zwischen den jeweiligen Ferienwohnungen verlaufen und welcher Parkplatz zu welchem Eigentümer gehört. Somit ist die Teilungserklärung ein wichtiger Bestandteil beim Kauf einer Ferienwohnung. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder einen Altbau handelt.

Weiterhin regelt das Ferienwohnung Wohnungseigentumsgesetz auch die verwaltungstechnischen Details. Beispiele dafür sind die jeweiligen Stimmenanteile bei gemeinsamen Entscheidungen oder die Zahlungsanteile bei Instandhaltung oder Modernisierung am gemeinschaftlichen Eigentum.
Weiterhin sollten Sie sich über die Preiseinschätzung im Klaren sein und den jeweiligen Quadratmeterpreis pro Wohnung errechnen, um somit verschiedene Ferienwohnungen miteinander zu vergleichen. Es ist ratsam den Kaufpreis durch die Größe in qm der jeweiligen Ferienwohnung zu teilen. So erhalten Sie erste Informationen, wie viel Sie pro Quadratmeter für die ETW zahlen. Vergleichen Sie diesen Wert mit den ortsüblichen Werten. Sie erhalten diese bei den Gutachtersausschüssen der zuständigen Gemeinde oder zuständigen Stadt. Diesem Ausschuss werden alle Grundstücks- und Gebäudeverkäufe gemeldet, sodass hier eine Marktübersicht erstellt wird und dieser somit die Durchschnittspreise für alle Stadtteile erstellen kann.