Sie wollen eine Ferienwohnungen Kaufen?

Sofern Sie nun eine geeignete Ferienwohnung zum Kauf gefunden haben, Ihnen der Preis zusagt, Ihr Budget auch alle Nebenkosten abdeckt und Sie sich mit dem Verkäufer der Ferienwohnung geeinigt haben, können Sie den Kaufvertrag für die Ferienwohnung abschließen. Der Kaufvertrag für die Ferienwohnung wird in der Regel vom Notar erstellt, da dieser den Vorgang auch beurkundet. Dieser sollte Ihnen eine Abschrift mit entsprechendem Vorlauf zusenden, wenn möglich ein paar Wochen vor dem Beurkundungstermin, damit Sie den Vertrag in Ruhe durchgehen können.

Unser Tipp: Suchen Sie sich Ihren Notar aus!

Der Vertrag für den Ferienwohnungs kauf, der Ihnen vor dem Termin zugesandt wird, ist erst mal ein Entwurf. Änderungen können vorgenommen werden. Sinnvoll kann es sein, einen Entwurf gemeinsam mit einem Anwalt, der sich auf Bau- und Immobilienrecht für Ferienwohnungen spezialisiert hat, durchzusprechen und im Gespräch mit dem Ferienwohnung Verkäufer und dem Notar Änderungsäußerungen und Vorschläge des Anwalts einzubinden. Auch macht es Sinn vor Unterzeichnung noch einen gemeinschaftlichen Rundgang durch die zukaufende Ferienwohnung oder dem Ferienhaus zu machen, um etwaige Verschlechterungen im Vergleich zum Ersttermin zu beanstanden.

Denken Sie an eine Übergabe Ihrer Ferienimmobilie!

Unmittelbar nach Unterzeichnung des Ferienwohnungs Kaufvertrages für Ihre Ferienwohnung oder Ferienhauses sollte der Stromstand sowie der Gasstand abgelesen werden. Auch wird das Öl in einem Öltank bei einem Verkauf eines Ferienhauses mitverkauft. Beim kauf eines Ferienhauses sollte somit auch der Ölstand überprüft werden. Folgende Fragestellungen sollten mit dem Verkäufer des Ferienhauses dabei auch geregelt werden: Ölbetankungsstutzen am Ferienhaus? Kontrollschacht für das Hausabwasser? Reinigungsklappe am Kaminfuß? Schornsteinfegerausstieg? Hausanschlüsse und die jeweiligen Sicherungen? Abstellhähne für das Frischwasser? Absperrung des Außenwasserhahns? Einweisung in etwaige Alarm- oder Sicherungsanlagen? Schlüssel für die Garage oder etwaige Gartentore? Zur Übergabe des Ferienhauses oder der Ferienwohnung sollten alle Unterlagen wie Hauspläne, Rechnungen, Betriebsanleitungen und Wartungsverträge übergeben werden. Auch sollten Sie alle  Schlösser und Schlüssel vom Ferienhaus auswechseln, damit die Gewissheit besteht, dass nicht noch ein Makler, Vorbesitzer oder Nachbar im Besitz eines Schlüssels zu Ihrem Ferienhaus ist.