Winterurlaub trotz Corona! Darauf müssen Sie achten

Auch weiterhin haben die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Einfluss auf unser Reiseverhalten. Aber im Vergleich zur Saison 2020 sind die Corona-Reisebestimmungen deutlich lockerer geworden. Ob ein Skiurlaub in Bayern oder ein Winterurlaub an der Nordsee, im Winter 2021/2022 dürfen Sie Ihre Ferien wieder in Deutschlands beliebteste Urlaubsorte verbringen. Und die Nachfrage nach Reisen im Inland ist ungebrochen groß. Dennoch gelten weiterhin Regeln für Ihren Aufenthalt in einer Ferienwohnung in Deutschland.

Worauf Sie bei der Planung Ihres Winterurlaubs in Deutschland achten müssen, haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.

Winterurlaub während der Covid-19 Pandemie

In dieser Wintersaison sind touristische Übernachtungen wieder in allen Bundesländern möglich. Das heißt, Schneevergnügen in den Bayerischen Alpen oder Strandurlaub an der Nordseeküste. Bevor Sie Ihren Winterurlaub buchen, sollten Sie sich jedoch über die Einreisebestimmungen der Bundesländer informieren. In den Verordnungen, die Sie über die Webseiten der Bundesländer aufrufen können, finden Sie die für touristische Reisen geltenden Einschränkungen.

In den meisten Bundesländern dient die 7-Tage-Inzidenz mittlerweile nicht mehr als einziger Wert zur Beurteilung der pandemischen Lage. Als weitere Werte sind die Impfquote sowie die Krankenhausauslastung hinzugekommen. Die Werte dienen als Grundlage für die vor Ort geltende Warnstufe, mit der die Einschränkungen bestimmt werden.

Was bedeuten die 2-G oder 3-G Regeln im Winterurlaub?

Ob Urlaub im Harz oder Winterurlaub an der Ostsee, verbringen Sie Zeit an Ihrem Urlaubsort, treffen Sie auf die 3-G und die 2-G Regel. Sie regelt den Zugang zu Restaurants, Bars, Freizeiteinrichtungen aber auch zu Ferienunterkünften. Besonders wenige Einschränkungen gelten für geimpfte und genesene Urlauber. Dabei sollten Sie einen entsprechenden Nachweis, also ein Impfzertifikat oder eine Bescheinigung über die bestandene Corona-Infektion, immer mit dabei haben. Unter die 3-G Regel fallen zudem alle, die einen negativen Corona-Test vorweisen können. Tests erhalten Sie jedoch nur noch dann kostenlos, wenn für Sie keine Impfempfehlung vorliegt oder Sie sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.

Skiurlaub auf Deutschlands Pisten wieder möglich

Wer seinen Winterurlaub gerne auf den bekannten deutschen Skipisten verbringen will, hat diesen Winter gute Chancen. Wollen Sie im Winter in eines der deutschen Skigebiete zum Skifahren aufbrechen, sollten Sie sich zunächst über die geltende Warnstufe erkundigen. In vielen Gebieten müssen Sie mit der Anwendung der 3-G-Regel rechnen. Zum Beispiel in den Skigebieten in Bayern. Auch in den Seilbahnen der Skipisten im Schwarzwald oder dem Harz könnten nur Geimpfte, Genesene oder Getestete befördert werden. Darüber hinaus gelten in allen Liften Abstandsregeln und die Maskenpflicht. Behalten Sie stets auch die aktuelle Corona-Verordnung Ihres Urlaubslandes im Auge. Dann können Sie einen entspannten Skiurlaub im Bayern mit vielen Pistenkilometern und ein bisschen Après-Ski verbringen.

Kurzurlaub über Weihnachten und Silvester

Wenn Sie die Feiertage im Dezember und Januar traditionell für einen kurzen Winterurlaub nutzen, sieht es in dieser Saison wieder deutlich besser aus. Ob Weihnachtsurlaub im Bayerischen Wald oder Silvester auf Sylt, Kurzurlaube sind in vielen Regionen wieder möglich. Wollen Sie Weihnachten mit der ganzen Familie in einem Ferienhaus an der Nordsee verbringen, müssen Sie auf geltende Kontaktbeschränkungen achten. Diese unterscheiden sich in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Falls Sie also mit einer großen Personengruppe feiern wollen, sollten Sie sich vorab über die aktuelle Warnstufe bzw. die Reisebestimmungen informieren.

Gleiches gilt auch für den Winterurlaub an der Ostsee. Die Ostseebäder bieten Ihren Gästen rund um Silvester viele Erholungsmöglichkeiten und tolle Feuerwerke. Ob Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein, es gelten Kontaktbeschränkungen, die die maximale Anzahl der Gäste für private Feiern regeln. Wollen Sie Silvesterveranstaltungen an der Ostsee besuchen, müssen Sie sich auf die Anwendung der 3-G Regel oder der 2-G Regel einstellen. Trotzdem bietet Ihnen der Winterurlaub in der Saison 2021/2022 wieder mehr Normalität als im Vorjahr. Also freuen Sie sich auf erholsame Tage in einer Ferienwohnung in Deutschland.

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